Mittwoch, 15. Januar 2025

ANFRAGE an die Landesregierung Brandenburg: (Stand: 31. Mai 2024)

1.) Ist es richtig, daß das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) in der derzeitigen Legislaturperiode zur Erhaltung und Stabilisierung der Seen in Groß Glienicke und Sacrow und ihrer sie speisenden Grundwasserleiter noch keinerlei finanzielle Fördermittel aus europäischen Finanzmitteln beantragt hat?

2.) 
a) Welche Maßnahmen erfolgen derzeit, um dem weiteren Absinken der gemeinsamen Grundwasser-Leiter des Sacrower Sees und des Groß Glienicker Sees und dem Absinken der Seenspiegel der beiden Oberflächengewässer entgegen zu wirken und somit zugleich dem Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) für den FFH-Lebensraumtyp 3150 Genüge zu tun? 

b) Bitte die jeweiligen Maßnahmen oder Maßnahmen-Planungen einzeln, incl. ihres jeweiligen (ggf. geplanten) Realisierungszeitraumes, der dafür verantwortlichen Fachabteilungen im MLUK und/oder Ihrer nachgeordneten Behörden und der Kosten detailliert aufführen.

3.) 
a) Welche Maßnahmen und Empfehlungen zur Realisierung von Erhaltungs- oder Entwicklungszielen für den Sacrower See und den Groß Glienicker See sollten nach Ansicht des Ministeriums und seiner nachgeordneten Naturschutz- und Wasserbehörden (incl. Landesamt für Umwelt; Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Potsdam (LHP); untere Naturschutzbehörde der LHP), von der geplanten „Machbarkeitsstudie zum Groß Glienicker- und Sacrower See“ (des Bezirkamts Spandau & der Landeshauptstadt Potsdam – vertreten durch das Kommunale Nachbarschaftsforum Brandenburg (KNF) …) in Hinblick auf Ihre Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirkmächtigkeit abgeprüft werden?

b) Werden dabei auch Maßnahmenempfehlungen aus dem FFH-Managementplan des FFH-Gebiet Nr. 3544-303 (MLUK, 2022) zum Erhaltungsgrad und zur Entwicklung des LRT 3150, Sacrower See und Schiffgraben, sowie angrenzender Kleinstmoore und Feuchtgebiete in diesem NATURA-2000-Gebiet geprüft?

c) Aus welchen Förderrichtlinien (Bundesebne; europäische Ebene; Landesebene, kommunale Ebene) stehen dafür Fördermittel zur Verfügung?

d) Wer ist der Ansprechpartner, mit dem das MLUK auf Berliner Seite in Hinblick auf Maßnahmen für den Groß Glienicker See zusammenarbeitet?

4.)
a) Gibt es - aus Sicht des Ministeriums - europäische Fördermittel oder Fördermittel des Bundes (incl. Flora-Fauna–Habitat-Richtlinien & Natura-2000-Mittel; Mittel zu Klimaanpassungsstrategien o.ä.), um zur Erhaltung und Stabilisierung des Groß Glienicker See und des Sacrower See eingesetzt zu werden?

b) Wenn dem Ministerium solche europäischen, bundesdeutsche oder landesweite Fördermittel bekannt sind, warum sind diese bisher nicht beantragt worden? 

5.)
a) In welchem Zeitraum ist nach derzeitigem Kenntnisstand des Ministeriums die (europaweite) Ausschreibung der unter 3 a) genannten, geplanten „Machbarkeitsstudie Groß Glienicker und Sacrower See“ seitens des Kommunalen Nachbarschaftsforum KNF e.V. vorgesehen?

b) Welche Kriterien führten dazu, das KNF e.V. mit der Ausschreibung dieser Machbarkeitsstudie zu beauftragen?

c) Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen seitens des MLUK an das KNF e.V.,
    um die Ausschreibung der Machbarkeitsstudie zu vergüten?

d) Wann erfolgt die finale Vergabe der Studie und durch wen? 

e) Welche Zeitspanne wird das sich bewerbende Konsortium für die Durchführung der Untersuchung und die Präsentation der Ergebnisse in der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt bekommen?

f) In welchem Zeitraum wird dann eine Umsetzung der in der o.g. Machbarkeitsstudie empfohlenen wasserrechtlichen, naturschutzfachlichen und sonstigen Erhaltungs- und Entwicklungs-Maßnahmen zum Gewässerschutz im Einzugsgebiet des Sacrower und Groß Glienicker Sees und erfolgen?

6.) 
Ist er richtig, dass die Tiefenwasserbelüftungsanlage (TWB)  im Sacrower See aus Kostengründen (bspw. wg. der jährlichen Stromkosten für die Unterhaltung) Ende der Neunziger Jahre bereits wieder abgeschaltet wurde, obwohl vom Institut für Binnenfischerei (IfB) erwiesenermaßen erste positive Wirkungen auf die unteren Tiefenschichten des Gewässers festgestellt werden konnten?