Mittwoch, 15. Januar 2025

WRRL-Steckbrief für den Oberflächenwasserkörper Sacrower See





 

Antrag in der SVV Potsdam und Einwände

 

24/SVV/1276

Antrag öffentlich

Kein Havelwasser in den Groß Glienicker und Sacrower See leiten

Fachliche und sachliche Einwände gegen den Antrag 24/SVV/1276
im KUMA der SVV Potsdam am 16.o1.2025 (TOP: Ö 4.10) 
Effektive Daseinsvorsorge zur Trinkwasser-Sicherung im Norden Potsdams 
und Erhaltungsmaßnahmen zum Gewässer- und Naturschutz am Groß Glienicker See und Sacrower See (LRT 3150) sind dringlichst notwendig!

Der o.g. Antrag 24/SVV/1276 richtet sich gegen zukunftssichernde, potentielle Konzepte zur Sanierung, Klimaanpassung und (FFH-)Erhaltungsmaßnahmen am Groß Glienicker und Sacrower See - > die vorgebrachten Einwände sind aber sachlich unzutreffend und fachwissenschaftlich nicht haltbar:
Seit vielen Jahren beobachtet man bei beiden grundwassergespeisten Seen ein besorgniserregendes Absinken des Oberflächen-Wasserstands wie auch des Wasserstandes der drei darunterliegenden Grundwasser-Leiter. 
„Nichts zu tun“ - wie der o.g. Antrag fordert - gefährdet langfristig die Grundwasserbestände und die Trinkwasserversorgung im Norden Potsdams ebenso wie den derzeit nur noch mäßig-guten Zustand von Seen und Natur in den umgebenden FFH- und Landschafts-Schutzgebieten. 

So wurde – um nur 1 Fakt herauszugreifen -  bspw. für die Jahre 2020 - 2022 von CliWaC-Forschungsteams analysiert und von AnwohnerInnen beobachtet, dass - insbesondere bei hohen Wasserständen der Havel in den Wintermonaten– durch das marode Staubauwerk aus DDR-Zeit über den Schiffgraben völlig ungereinigtes (!) Havelwasser in den dann tiefergelegenen Sacrower See einfließt: 
ein offensichtlich geduldeter rechtswidriger Zustand, da das Natura 2000 Gebiet (als LRT 3150) eigentlich durch das „Verschlechterungsverbot“ der WRRL geschützt sein sollte. 
Die Analysen und Empfehlungen der CliWaC Forschungsgruppe und die konzeptionellen Überlegungen der Ortsbeiräte GG und Sacrow sehen hier u.a. Schutzmaßnahmen durch Erneuerung eines bidirektional funktionierenden Rückhaltesystems vor, das – übrigens in Übereinstimmung mit den Forderungen des BUND-Seenreports (2024) – effektiv in der Lage ist, im Winter das Seewasser rein zu halten und zu schützen, und bei Starkregenereignissen in den Sommermonaten das „Wasser in der Landschaft zu halten“ !
In den in Rede stehenden Konzepten zur Rettung von Groß Glienicker und Sacrower See sind generell nur Maßnahmen im Einklang mit Gewässer- und Naturschutz nach der WRRL und den FFH-Richtlinien der EU vorgesehen. 
Dazu wurden im Dezember 2024 abgeschlossenen interdisziplinären Forschungsprojekt „CliWaC“  (Climate and Water under Change) zum GG-See und Sacower See verschiedene Szenarien und Interventionsstrategien untersucht
 (Vgl. Vorträge vom 15.11.2024 im Schloß Sacrow: „Case Study 1“ - Dokumentation – Veröffentlichung in Vorbereitung). 
Die von Experten aller Berliner Universitäten erstellte Studie mahnt darin dringende Klima-Anpassungstrategien an und empfiehlt – im Gegensatz zu den wahrheitswidrigen Behauptungen des vorliegenden o.g. Antrags - als mögliche und geeignete Maßnahmen zur Resilienzförderung des gesamten Ökosystems u.a. sowohl eine kontrollierte Anreicherung der Grundwasser-Leiter mit (mehrfach) gereinigtem Havelwasser als auch eine erneute Tiefenwasserbelüftung mit Sauerstoff im Nordbecken des Sacrower Sees!

 Ziele der all dieser potentiellen Konzepte zur Rettung von Groß Glienicker und Sacrower
 See sind:
o die Stabilisierung der Grundwasserspeicher und damit auch der langfristige Schutz der Trinkwasserressourcen für Potsdam,
o die Wiederherstellung bzw. Verbesserung eines „guten ökologischen Zustands“ gemäß der EU-Wiederherstellungsverordnung (2024/1191/EU)
und
o die Erhaltung der umgebenden Natur in ihrem Wert als Freizeit- und Erholungsraum für eine bspw. durch das „Projekt Krampnitz“ stark wachsende Bevölkerung. 

Die angesprochene Auffüllung der Grunewald-Seenkette ist dafür - anders als im o.g. Antrag der Fraktion BVB/ Freie Wähler behauptet - ein positives Lehrbeispiel hinsichtlich Kosten und Effizienz solcher Maßnahmen:
Ohne diese jahrzehntelange Wiederauffüllung gäbe es diese fünf Seen im Grunewald samt ihrer erheblichen Bedeutung für die Trinkwasserversorgung Berlins schon heute nicht mehr (Quelle: BWB, 12-2024). 
Die Kosten für den Unterhalt werden derzeit durch die Gutschriften aus der Grundwasseranreicherung wieder kompensiert (Vgl. Berliner Wasserbetriebe: www.bwb.de).

Die investiven Kosten für die o.g. Erhaltungsmaßnahmen des Gewässer- und Naturschutzes am Sacrower See und auch des Landschaftsschutzes rund um den Groß Glienicker See können nahezu vollständig aus dem ANK-Fond des Bundes („Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz“) sowie aus EU-Mitteln (WVO & KTF) finanziert werden. 
Der kommunale Haushalt der LHP ist dadurch – im Gegensatz zu den im Antrag suggerierten finanziellen Überlegungen - nach gegenwärtigem Planungs- und Kenntnisstand nicht belastet.

Wir unterstützen daher den Antrag des Ortsbeirates Groß Glienicke – 24/SVV/1377 :
„Havelwasser in der Landschaft halten“ vom 17.12.2024 und bitten den vorliegenden o.g. Antrag der Fraktion BVB/Freie Wähler abzulehnen!

Für den
Beirat der Bürger für Sacrow (BBfS)
Prof. Dr. Manfred Stock  &  Achim O. Haid-Loh
Potsdam-Sacrow, im Januar 2025


Machbarkeitsstudie im Rahmen des Landesniedrigwasserkonzepts des Landes Brandenburg zum Umgang mit dem sich verändernden Landschaftswasserhaushalt im Einzugsgebiet und den Wasserständen von Groß Glienicker und Sacrower See

 Anlass

Die Wasserstände der grundwassergespeisten Seen Groß Glienicker See und Sacrower See haben sich innerhalb der vergangenen 20 Jahre stark verändert und lösen auch in der Bevölkerung starke Reaktionen hervor.

Die intensive Besiedlung und die klimatischen Veränderungen haben die Ressourcen des Landschaftswasserhaushalts verändert. Die Seen einer eiszeitlichen Abflussrinne unterlagen seit der letzten Eiszeit immer Veränderungen und sind nun ortsbildprägende und identitätsstiftende Heimat aller Anlieger und Eigentümer. Die Wasserflächen und die ufernahen natürlichen Schutzräume sind insbesondere durch das Absinken der Wasserstände und die Ausbreitung großer Flachwasserbereiche einer starken ökologischen Veränderung der natürlichen Lebensräume ausgesetzt. So ist u.a. ein ehemals zwischen den beiden Seen vorhandener Verbindungskanal seit vielen Jahren trockengefallen. Gleiches giltfür viele Feuchtgebiete im Seeburger Fenn und Sümpelfichten im nördlichen Teil der natürlichen Abflussrinne, welche diese Grundmoränenplatte in Richtung Havel entwässert.

Weiterhin ist eine noch vorhandene Verbindung des Sacrower Sees zur Havel (Schiffgraben) mit einem Sperrbauwerk versehen worden, dessen Funktion hinterfragt wird, da es in diesem Bereich zu Verschlammungen und Geruchsbelästigungen kommt. Steigender Nutzungsdruck und die Auswirkungen des Klimawandels und vermehrt auftretende Niedrigwassersituationen wirken ebenfalls nachteilig auf die Gewässer.

Im Rahmen eines Beteiligungsformates zwischen der Landeshauptstadt Potsdam, dem Bezirksamt Spandau von Berlin und verschiedenen Bürgervereinen und -initiativen wurde eine Diskussion angestoßen, wie die aktuelle Situation an den Gewässern verbessert werden kann.

Im Ergebnis soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, die für alle Beteiligten nachvollziehbare Handlungsmöglichkeiten aufzeigt, die geeignet sind, einen machbaren Umgang mit dem sich verändernden Landschaftswasserhaushalt in der ehemaligen eiszeitlichen Abflussrinne mit den prägnanten Seen zu finden.

Machbarkeitsstudie zum Download


Förderung für Überleitung von Havelwasser in den Groß Glienicker See möglich

Der Spandauer Bundestagsabgeordnete Helmut Kleebank (SPD) setzt sich weiterhin engagiert für die Rettung des Groß Glienicker Sees ein.

In einem Schreiben an die Parlamentarische Staatssekretärin Bettina Hoffmann (Bündnis 90/Die Grünen) im Bundesumweltministerium (BMUV) erkundigte er sich nach der Veröffentlichung weiterer Förderprogramme im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz.

Die Antwort der Staatssekretärin enthält eine erfreuliche Botschaft: Eine Förderung des Bundes für Maßnahmen zum Wassermanagement, die zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels beitragen, ist grundsätzlich möglich.



„Es ist ein wichtiges Signal, dass der Bund bereit ist, auch Maßnahmen zur Sicherung des Wasserhaushalts in Seen wie dem Groß Glienicker See zu fördern“, betont Kleebank.

Staatssekretärin Hoffmann bestätigte zudem, dass das Bundesumweltministerium plant, schnellstmöglich Förderprogramme für einen naturnahen Wasserhaushalt auf den Weg zu bringen.

Kleebank appelliert an das Ministerium, diese Programme zügig zu veröffentlichen: „Die Rettung des Groß Glienicker Sees kann nicht länger warten. Ein klares Förderprogramm würde auch als Signal an die Landesregierung Brandenburgs und die Verwaltungen in Berlin und Potsdam dienen, die erforderlichen Maßnahmen für den Groß Glienicker und den Sacrower See voranzutreiben.“



Der Groß Glienicker See und der benachbarte Sacrower See leiden seit Jahren unter sinkenden Wasserständen, was erhebliche ökologische und soziale Auswirkungen hat. Eine gezielte Überleitung von Havelwasser könnte eine nachhaltige Lösung sein, um den Wasserhaushalt zu stabilisieren und die Folgen des Klimawandels abzumildern.

„Es ist jetzt an der Zeit, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam handeln, um den Wasserhaushalt zu sichern und unsere Gewässer vor dem Austrocknen zu bewahren“, so Kleebank abschließend."


Gutachten der Partsch & Partsch Rechtsanwälte















PARTSCH & PARTNER RECHTSANWÄLTE


KURZGUTACHTEN

1. Nach unserer Auffassung könnte die Bürgerinitiative einen Anspruch auf Tätig- werden gegenüber dem Wasser- und Bodenverband gem. § 10 USchadG ha- ben.

Dafür ist jedoch zunächst eine Anerkennung der Bürgerinitiative gem. §3 UmwRG

erforderlich. Gerne können wir Sie bei der entsprechenden Antragstellung unter- stützen.

2. Die Begriffe der Wasserunterhaltung und des Wasserausbaus sind legaldefiniert

und stehen nicht im Ermessen der Behörde. Sollte eine unzuständige Behörde

handeln, könnten Sie die Entscheidung der Behörde u.U. mittels Anfechtungs-

klage angreifen. Auch dies setzt jedoch zunächst eine Anerkennung gem. § 3 UmwRG voraus.

Die weiteren Einzelheiten hängen vom Einzelfall ab.

Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden Ausführungen

Gutachten zum Download

Oberbürgermeister der LHP im Bürgerbeirat SACROW___BBfS am 12.o2.2024

AG "Umwelt & Natur" der BI „Schützt Potsdam e.V.“ 


Unterstützung beim Gewässerschutz und zum Erhalt des NSG

 „Königswald und Sacrower See“


Kurzfristige Ziele (2024 - 2025):

Ø Umsetzung der Erhaltungsmaßnahmen des FFH-Managementplanes Nr.29 

zur Aufrechterhaltung seines „guten Erhaltungsgrades“ durch Entschlammung

 des Schiffgrabens und Verringerung der Nährstoffbelastung im Sacrower See 

(Vgl. Maßnahmen- Empfehlungen bzgl. der Strukturgüte des LRT 3150MP-FFH-29: MLUK,2021, S. 112 ff und S. 124/125).

Ø Rückbau der ehemaligen DDR-Grenzanlagen und naturnahe Öffnung des Gemündes (Renaturierung der Mündung des Schiffgraben gem. Empfehlung der UNB bzw. UWB) 

Ø Verjüngung des Grabenprofils zur Erhöhung der Strömungsvitalität

des aquatischen und amphibischen Lebensraums „Schiffgraben“.

Ø Wiederherstellung des Rückhaltebauwerkes mit Fischwandertreppe 

und Erneuerung des (Röhren-)Durchlasses unter dem Damm Kladowerstrasse 

mittels einer Tunnellösung zum Erhalt des ökologischen Biotop-Verbundes 

und der semiterrestischen Passierbarkeit für diverse geschützte Tierarten 

wie bspw. Fischotter, Biber und Steinbeißer, Knoblauchfrosch und Moorkröte 

im Gewässer-Verbund „Havel/Sacrower Lanke – Schiffgraben – Sacrower See“.


Mittelfristige Ziele (2025/2026 f) :

Weitere Minimierung der Nährstoffbelastung im Sacrower See

durch Wieder-Inbetriebnahme der Tiefenwasserbelüftungsanlage (TWB)

bzw. Ersetzung durch moderne und innovative, solargetriebene Technologien 

(entsprechend der Maßnahmen-Empfehlung des FFH-MP-29: LfU, 2021, S. 112)


Langfristiges Ziele (2027 ff) :

Etablierung eines nachhaltigen Niedrigwasser-Management samt Hochwasserschutz 

für den LRT 3150 im NSG: „Sacrower See und Königswald“

(vgl. Axel Vogel, 2021: Landesniedrigwasserkonzept) gemäß den Ergebnissen der Machbarkeits- und Konzept-Studie des „DIALOGVERFAHRENS“ zum Sacrower See 

und Groß Glienicker See (LHP/GB 4 + BA Spandau; MLUK , Bbg. & Sen UMVK, Berlin)


ANFRAGE an die Landesregierung Brandenburg: (Stand: 31. Mai 2024)

1.) Ist es richtig, daß das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) in der derzeitigen Legislaturperiode zur Erhaltung und Stabilisierung der Seen in Groß Glienicke und Sacrow und ihrer sie speisenden Grundwasserleiter noch keinerlei finanzielle Fördermittel aus europäischen Finanzmitteln beantragt hat?

2.) 
a) Welche Maßnahmen erfolgen derzeit, um dem weiteren Absinken der gemeinsamen Grundwasser-Leiter des Sacrower Sees und des Groß Glienicker Sees und dem Absinken der Seenspiegel der beiden Oberflächengewässer entgegen zu wirken und somit zugleich dem Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) für den FFH-Lebensraumtyp 3150 Genüge zu tun? 

b) Bitte die jeweiligen Maßnahmen oder Maßnahmen-Planungen einzeln, incl. ihres jeweiligen (ggf. geplanten) Realisierungszeitraumes, der dafür verantwortlichen Fachabteilungen im MLUK und/oder Ihrer nachgeordneten Behörden und der Kosten detailliert aufführen.

3.) 
a) Welche Maßnahmen und Empfehlungen zur Realisierung von Erhaltungs- oder Entwicklungszielen für den Sacrower See und den Groß Glienicker See sollten nach Ansicht des Ministeriums und seiner nachgeordneten Naturschutz- und Wasserbehörden (incl. Landesamt für Umwelt; Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Potsdam (LHP); untere Naturschutzbehörde der LHP), von der geplanten „Machbarkeitsstudie zum Groß Glienicker- und Sacrower See“ (des Bezirkamts Spandau & der Landeshauptstadt Potsdam – vertreten durch das Kommunale Nachbarschaftsforum Brandenburg (KNF) …) in Hinblick auf Ihre Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirkmächtigkeit abgeprüft werden?

b) Werden dabei auch Maßnahmenempfehlungen aus dem FFH-Managementplan des FFH-Gebiet Nr. 3544-303 (MLUK, 2022) zum Erhaltungsgrad und zur Entwicklung des LRT 3150, Sacrower See und Schiffgraben, sowie angrenzender Kleinstmoore und Feuchtgebiete in diesem NATURA-2000-Gebiet geprüft?

c) Aus welchen Förderrichtlinien (Bundesebne; europäische Ebene; Landesebene, kommunale Ebene) stehen dafür Fördermittel zur Verfügung?

d) Wer ist der Ansprechpartner, mit dem das MLUK auf Berliner Seite in Hinblick auf Maßnahmen für den Groß Glienicker See zusammenarbeitet?

4.)
a) Gibt es - aus Sicht des Ministeriums - europäische Fördermittel oder Fördermittel des Bundes (incl. Flora-Fauna–Habitat-Richtlinien & Natura-2000-Mittel; Mittel zu Klimaanpassungsstrategien o.ä.), um zur Erhaltung und Stabilisierung des Groß Glienicker See und des Sacrower See eingesetzt zu werden?

b) Wenn dem Ministerium solche europäischen, bundesdeutsche oder landesweite Fördermittel bekannt sind, warum sind diese bisher nicht beantragt worden? 

5.)
a) In welchem Zeitraum ist nach derzeitigem Kenntnisstand des Ministeriums die (europaweite) Ausschreibung der unter 3 a) genannten, geplanten „Machbarkeitsstudie Groß Glienicker und Sacrower See“ seitens des Kommunalen Nachbarschaftsforum KNF e.V. vorgesehen?

b) Welche Kriterien führten dazu, das KNF e.V. mit der Ausschreibung dieser Machbarkeitsstudie zu beauftragen?

c) Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen seitens des MLUK an das KNF e.V.,
    um die Ausschreibung der Machbarkeitsstudie zu vergüten?

d) Wann erfolgt die finale Vergabe der Studie und durch wen? 

e) Welche Zeitspanne wird das sich bewerbende Konsortium für die Durchführung der Untersuchung und die Präsentation der Ergebnisse in der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt bekommen?

f) In welchem Zeitraum wird dann eine Umsetzung der in der o.g. Machbarkeitsstudie empfohlenen wasserrechtlichen, naturschutzfachlichen und sonstigen Erhaltungs- und Entwicklungs-Maßnahmen zum Gewässerschutz im Einzugsgebiet des Sacrower und Groß Glienicker Sees und erfolgen?

6.) 
Ist er richtig, dass die Tiefenwasserbelüftungsanlage (TWB)  im Sacrower See aus Kostengründen (bspw. wg. der jährlichen Stromkosten für die Unterhaltung) Ende der Neunziger Jahre bereits wieder abgeschaltet wurde, obwohl vom Institut für Binnenfischerei (IfB) erwiesenermaßen erste positive Wirkungen auf die unteren Tiefenschichten des Gewässers festgestellt werden konnten?