Heute konnten wir den unfassbaren Sieg mit 106.000 Stimmen für das Volksbegehren "zur Nachtruhe" in Brandenburg feiern. Das sind 26.000 Stimmen mehr als erforderlich gewesen wären. Vor allem in den letzten Tagen haben wir großen Zuspruch erhalten. Knapp 1000 Stimmen waren es am Wochenende allein in Potsdam, dazu sprudelten die Briefwahlunterlagen zurück. So haben wir als vorläufiges Endergebnis allein in Potsdam 10.489 Eintragungen, von
denen 9958 gültig und 531 ungültig sind. Von den 10.489 Eintragungen erfolgten 4037 per
Post mit einem Eintragungsschein. Das sind 38,5 Prozent aller
Eintragungen. Wir möchten uns ganz herzlich bei allen bedanken, die uns unermüdlich geholfen haben, diesen Sieg zu erringen!
Dienstag, 4. Dezember 2012
Montag, 3. Dezember 2012
Letzte Chance heute bis 16:00
Heute endet das Volksbegehren, ob wir es geschafft haben, wissen wir noch nicht, deshalb brauchen wir jede Stimme bis zum Schluss.
An folgenden Orten kann man heute noch das Volksbegehren zum Erfolg führen:
1. Bürgerservice der Landeshauptstadt Potsdam,
Stadthaus, Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Öffnungszeiten 10.00 - 16.00 Uhr
2. Zweigbibliothek Am Stern, Johannes-Kepler-Platz 1
3. Zweigbibliothek Waldstadt, Saarmunder Straße 44
Öffnungszeiten beider Bibliotheken 13.00 – 16.00 Uhr
Die Briefwahlunterlagen kann man leider nicht mehr mit der Post schicken, aber noch bis 16:00 Uhr in den Briefkasten am Eingang des Rathauses einwerfen.
An folgenden Orten kann man heute noch das Volksbegehren zum Erfolg führen:
1. Bürgerservice der Landeshauptstadt Potsdam,
Stadthaus, Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Öffnungszeiten 10.00 - 16.00 Uhr
2. Zweigbibliothek Am Stern, Johannes-Kepler-Platz 1
3. Zweigbibliothek Waldstadt, Saarmunder Straße 44
Öffnungszeiten beider Bibliotheken 13.00 – 16.00 Uhr
Die Briefwahlunterlagen kann man leider nicht mehr mit der Post schicken, aber noch bis 16:00 Uhr in den Briefkasten am Eingang des Rathauses einwerfen.
Donnerstag, 29. November 2012
Endspurt mit großem Aktionstag am Samstag den 1. Dezember
Volksbegehren
gegen Nachtflug:
Großer
Aktionstag in Potsdam
Heute, Sonntag im Rathaus Babelsberg von 11:00 - 16:00
Schlussoffensive
soll nötige Stimmen für Volksbegehren-Erfolg bringen
BI-Vorsitzender
Markus Peichl: „Es wird ein Vettel-Finish“
Bitte alle Wahlunterlagen bis Montag in den Rathaus-Briefkasten
Potsdam, 29. November
2012. Das Volksbegehren gegen Nachtflug verzeichnet in der Landeshauptstadt
Potsdam nach schleppendem Beginn plötzlich einen großen Andrang. Wurden in der Anfangsphase
nur vier bis fünf Unterschriften pro Tag geleistet, sind es seit zwei Wochen
häufig bis zu 250.
„Wir stehen in Potsdam jetzt bei knapp 7.000
Unterschriften“, sagt Markus Peichl, Vorsitzender der Bürgerinitiative Schützt
Potsdam. „Es ist uns gelungen, die Bürgerinnen und Bürger zu mobilisieren. Aber
es reicht noch nicht. Wir brauchen noch mehr Stimmen, um das Volksbegehren auch
wirklich über die Ziellinie zu schieben. Es wird ein Vettel-Finish.“
Es komme, so Peichl, gerade jetzt in der Schlussphase auf
Potsdam an. „Hier leben die meisten Menschen, hier gibt es noch Potential, hier
können wir es packen“, sagt der Potsdamer BI-Vorsitzende und Mit-Initiator des
Volksbegehrens.
Um dem verstärkten Andrang gerecht zu werden und allen
Bürgern die Unterzeichnung des Volksbegehren zu ermöglichen, richtet die
Potsdamer Wahlbehörde am Samstag, 1. Dezember 2012 zusätzliche Eintragungsorte mit teilweise
deutlich längeren Öffnungszeiten ein. An folgenden Orten können dann
Unterschriften geleistet werden:
· Bürgerservice im Potsdamer Rathaus,
Friedrich-Ebert-Str. 79/81 von 8:00 bis 12:00 Uhr
· Rathaus Babelsberg,
Karl-Liebknecht-Str. 135
heute Sonntag von von 11:00 bis 16:00 Uhr
· Bürgertreff Neu Fahrland, Am Kirchberg
51
von 10:00 bis 14:00 Uhr
· Zweigbibliothek Am Stern, Johannes-Kepler-Platz
1
von 10:00 bis 13:00 Uhr
· Zweigbibliothek Waldstadt, Saarmunder
Str. 44
von 10:00 bis 13:00 Uhr
· Bürgerservice Groß Glienicke, Potsdamer
Chaussee 104
von 10:00 bis 13:00 Uhr
Der Eintragungsort im Rathaus Babelsberg hat außerdem am
Sonntag, 2. Dezember 2012 von 11.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.
Die BI Schützt Potsdam wird darüber hinaus in der ganzen
Stadt zahlreiche Info-Stände und „Nachtruhestätten“ aufstellen, in denen die
Bürger über die Gefahren nächtlichen Fluglärms aufgeklärt werden. Durch die
zusätzlichen Eintragungsorte und die verstärkten BI-Aktivitäten wir der
Samstag, 1. Dezember 2012, in Potsdam zum großen, abschließenden Aktionstag für
das Volksbegehren.
Das Volksbegehren gegen Nachtflug endet am 3. Dezember 2012
um 16:00 Uhr. Bis dahin müssen Unterschriften in den zuständigen Wahlämtern
eingegangen sein, um gültig zu sein. Die noch ausstehenden Briefwahlunterlagen müssen am Montag Abend im Wahlbüro eingegangen sein, deshalb bis Freitag Abend noch nicht zurückgesandte Unterlagen abschicken oder im Amts-Briefkasten vor dem Rathaus bis Montag 16:00 einwerfen. Die Unterzeichnung am Aktionstag, 1.
Dezember 2012, ist noch einmal eine gute Gelegenheiten das Volksbegehren zu unterstützen.
Bürgerinitiative Schützt Potsdam e.V.
Kladower Straße 12
14469 Potsdam
Freitag, 23. November 2012
Nachruhe wählen! Volksbegehren gegen Nachtflug
Darum geht's:
Ziel des Volksbegehrens ist, daß in der Nachtruhe-Zeit 22:00 bis 06:00 Uhr keine Flugzeuge über bewohnten Gebieten in Berlin und Brandenburg fliegen dürfen. Die Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr gilt im Strassenverkehr und im öffentlichen Leben, sie sollte auch am Himmel gelten. Für einen Erfolg des Volksbegehrens sind 80.000 Unterschriften erforderlich. Sie müssen bis spätestens 3. Dezember 2012 um 16:00 Uhr bei den zuständigen Bürgerämtern eingehen.So stimmt man ab:
Es gibt zwei Möglichkeiten, seine Stimme für das Volksbegehren abzugeben:Persönlich in einer der fünf Eintragungsstellen, die in Potsdamer Amtsgebäuden eingerichtet wurden.
Die Adressen und Öffnungszeiten finden Sie hier.
Per Briefwahl mittels kostenlosem Freiumschlag.
Die Briefwahlunterlagen können Sie hier Online anfordern.
Was Sie beim Rücksenden zu beachten haben finden Sie hier.
Diese Personen sind Wahlberechtigt:
Eintragungsberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (also vor dem 4. Dezember 1996 geboren sind) und seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.Dienstag, 23. Oktober 2012
Der Fluchhafen
Das ZDF hat einen sehr sehenswerten Beitrag über das Disaster beim Flughafen BER gesendet. Es zeigt sehr deutlich weshalb es dazu kam und wie stark Platzeck und Wowereit die Schuld dafür tragen. Jeder kleine Bauherr weiß, dass man nicht ständig Planungsänderungen am Bau vornehmen darf, nur unsere Ministerpräsidenten scheinen dies anscheinend nicht gewußt zu haben und versuchen nun die Verantwortung auf andere abzuwälzen. Passend zum ZDF Beitrag muß nun auch der Geschäftsführer Schwarz gehen. In ihrer fatalen Doppelrolle als Bauherren und Aufsichtsräte versenken sie Steuergelder die wir gar nicht haben mit der Folge, dass dort wo wir das Geld dringend benötigen, wie für die Bildung, die Straßenerneuerung und vielen anderen Dingen, es für lange Zeit fehlt. Ein schönes Beispiel wie unfähige Politiker zu unsozialer Politik führen.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1758406/Der-Fluchhafen-Berlin
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1758406/Der-Fluchhafen-Berlin
Mittwoch, 10. Oktober 2012
Montag, 1. Oktober 2012
Infostände jetzt jede Woche
Wie wichtig unsere Infostände sind, hat sich an diesem Samstag auf dem Basain-Platz gezeigt. Nächste Stände am Donnerstag 4.10. am Kepplerplatz und am Freitag in Bornstedt 5.10.
Mittwoch, 26. September 2012
Keine Unterlagen zum Volksbegehren
Liebe Mitstreiter,
uns ist zu Ohren gekommen, dass die Verwaltung die Unterlagen trotz Anforderung nicht zuschickt und bei der Unterschriftenabgabe gewissen Widerwillen zeigt. Sollten Sie auch diese Erfahrungen gemacht haben, schreiben Sie uns bitte eine Email
Es besteht jetzt auch die Möglichkeit, sich im "Bürgertreff Neu Fahrland", Am Kirchberg 51, sich montags und donnerstags 18.00 bis 19.00 Uhr in die Unterschriftenliste einzutragen.
uns ist zu Ohren gekommen, dass die Verwaltung die Unterlagen trotz Anforderung nicht zuschickt und bei der Unterschriftenabgabe gewissen Widerwillen zeigt. Sollten Sie auch diese Erfahrungen gemacht haben, schreiben Sie uns bitte eine Email
Es besteht jetzt auch die Möglichkeit, sich im "Bürgertreff Neu Fahrland", Am Kirchberg 51, sich montags und donnerstags 18.00 bis 19.00 Uhr in die Unterschriftenliste einzutragen.
Donnerstag, 6. September 2012
Bitte das Volksbegehren unterstützen!
die Zahlen der Halbzeit, zum Stand
des Volksbegehrens gegen das Nachtflugverbot, sind nun veröffentlicht
worden. Insgesamt haben 40.200 Bürger ihre Stimme abgegeben. Das ist
ungefähr die Hälfte der 80.000 Stimmen, die für das Volksbegehren
erforderlich sind. Leider trägt Potsdam nur mit 1.162 Stimmen, das sind
nur 0,9 % der Einwohner, dazu bei. Das ist für uns eine mittlere
Katastrophe, denn wenn es im nächsten Jahr wieder um die Flugrouten
geht, steht Potsdam ziemlich nackt da. Die Staatskanzlei frotzelt schon
jetzt mit dem kritischen Befund, "dass die Bewohner der Landeshauptstadt als einzige Brandenburger Gemeinde den BER + seine Tiefflieger lieben!!"
Ich bitte Sie deshalb dringend an dem Volksbegehren teilzunehmen und mindestens fünf weitere Personen zu animieren, es auch zu tun. Ich würde mich auch sehr freuen, wenn Sie diesen Link an ihren Bekanntenkreis weiterleiten! http://www.bipotsdam.de/2012/09/bitte-das-volksbegehren-unterstutzen.html
Die Anforderung der Unterlagen geht ganz einfach:
Wenn Sie diesem Link folgen http://www.potsdam.de/cms/ beitrag/10095575/1564239/
, bekommen Sie die notwendigen Unterlagen zugeschickt und brauchen
diese kostenfrei nur mit ihrer Unterschrift wieder zurückzuschicken. Den Screenshot sehen Sie unten.
Folgende Angaben müssen Sie dabei machen: Anrede, Familienname, Vorname, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Geburtstag.
Sie können diese Unterlagen z.B. auch für ältere Nachbarn anfordern, die keinen Internetanschluss haben. Zwei Tage später erhalten Sie dann in der Regel die Unterlagen, mit dem Eintragsschein zum Volksbegehren. Hier müssen Sie auf beiden Seiten unterschreiben, sonst ist die Eintragung ungültig und schicken den Eintragsschein kostenfrei an das Wahlbüro zurück. Das ist der einfachste und schnellste Weg. Alternativ kann man seine Unterschrift auch direkt bei der Behörde leisten, z.B. im Rathaus der Stadt Potsdam. Für weitere Informationen folgen Sie bitte diesem Link.
Das ist der Eintragsschein zum Volksbegehren, den Sie zugeschickt bekommen.
Nähere Informationen zum Volksbegehren finden sie auf der rechten Seite.
Ich bitte Sie deshalb dringend an dem Volksbegehren teilzunehmen und mindestens fünf weitere Personen zu animieren, es auch zu tun. Ich würde mich auch sehr freuen, wenn Sie diesen Link an ihren Bekanntenkreis weiterleiten! http://www.bipotsdam.de/2012/09/bitte-das-volksbegehren-unterstutzen.html
Die Anforderung der Unterlagen geht ganz einfach:
Wenn Sie diesem Link folgen http://www.potsdam.de/cms/
Folgende Angaben müssen Sie dabei machen: Anrede, Familienname, Vorname, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Geburtstag.
Sie können diese Unterlagen z.B. auch für ältere Nachbarn anfordern, die keinen Internetanschluss haben. Zwei Tage später erhalten Sie dann in der Regel die Unterlagen, mit dem Eintragsschein zum Volksbegehren. Hier müssen Sie auf beiden Seiten unterschreiben, sonst ist die Eintragung ungültig und schicken den Eintragsschein kostenfrei an das Wahlbüro zurück. Das ist der einfachste und schnellste Weg. Alternativ kann man seine Unterschrift auch direkt bei der Behörde leisten, z.B. im Rathaus der Stadt Potsdam. Für weitere Informationen folgen Sie bitte diesem Link.
Das ist der Eintragsschein zum Volksbegehren, den Sie zugeschickt bekommen.
Nähere Informationen zum Volksbegehren finden sie auf der rechten Seite.
Die
Nachbargemeinden sammeln ihre Stimmen sehr erfolgreich an Ständen der
Wochenmärkte. Wenn Sie uns dabei unterstützen wollen, melden Sie sich
bitte unter dieser Adresse weltkulturerbepotsdam@gmail. com
Vielen Dank schon mal im voraus.
Ihr Lutz Schirmer
Vorstand Bi-PostdamLiebe Mitstreiter,
Vielen Dank schon mal im voraus.
Ihr Lutz Schirmer
Vorstand Bi-PostdamLiebe Mitstreiter,
Sonntag, 19. August 2012
Flughafenchef Schwarz bekommt volle Dosis
Am heutigen Sonntag haben wir Kritiker das Wohnhaus von Flughafen-Chef Rainer Schwarz mit simuliertem Fluglärm beschallt. An der halbstündigen Aktion am Potsdamer Griebnitzsee haben sich etwa 60 Demonstranten beteiligt. Aktivisten der unabhängigen Lärmwehr Berlin-Brandenburg unter der Führung des Stahnsdorfers Roland Skalla spielten von einem Floß aus vier mal drei Minuten lang Fluggeräusche vom Band ab. Sie mussten – so die polizeilichen Auflagen – zehn Meter Abstand zum Ufer der Schwarz’schen Villa halten. Mehr als 85 Dezibel durften nicht am Ufer ankommen. Die Polizei hatte einen Dezibelmesser aufgestellt. Auf der Virchowstraße vor dem Haus des Flughafen-Vorstandschefs durften sich laut Auflagen nur acht Demonstranten mit Transparenten versammeln.
Mittwoch, 1. August 2012
Bewertung des Urteils zu unserer Klage
Liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen,
wie sich bereits in der mündlichen Verhandlung am 3./4. Juli abzeichnete haben wir unsere Klage zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses leider nicht gewonnen. Das Genehmigungsverfahren für den (immer noch) in Bau befindlichen Berliner Großflughafen BER muss deshalb nicht noch einmal aufgerollt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in ihrem gestern in Leipzig verkündeten Urteil. Demnach dürfen die beiden Startbahnen - wie geplant - auch mit abknickenden Flugrouten betrieben werden.
Dieses Urteil bedeutet, dass künftig zigtausende Berliner und Brandenburger von neuem Fluglärm betroffen sind, die sich jahrelang davor sicher fühlten
(...und auch heute noch nicht genau wissen, was nächstes oder übernächstes Jahr auf sie zukommt) !
Im diesem Rechtsstreit haben wir mit zusammen anderen Gemeinden, wie Zeuthen, Mahlow und Lichtenrade, aber auch KTS, gegen das brandenburgische Infrastrukturministerium geklagt, weil wir uns durch die veröffentlichte Grobplanung der Flugrouten getäuscht sahen. Betreiber und Behörden hatten die Flugrouten der beiden Startbahnen entgegen besseren Wissens als gradlinig und nicht abknickend dargestellt, um den Bau ohne kostenintensive Zusatzgutachten durchsetzen zu können. Unser oberstes Ziel war es, den Planfestellungsbeschluss zu kippen und ein neues Verfahren einzuleiten oder hilfsweise die richterliche Anordnung eines "abhängigen Flugbetriebs auf geraden Routen" zu erreichen.
Laut Urteil war sei Klagefrist gegen den Planfeststellungsbeschluss bereits seit 2005 verjährt. Eine neuerliche Klage sei nur noch zulässig, wenn wir als Kläger im Planfeststellungsverfahren "arglistig" getäuscht worden wären. Dies sei jedoch aufgrund der für jedermann erkennbar "flüchtigen" Flugroutenplanungen, die sich aus sachlichen Erfordernissen auch im laufenden Betrieb immer noch neuerlich wieder ändern könnten, nicht der Fall.
Solch eine arglistige Täuschung hatten wir anhand von Gesprächsprotokollen, die bewiesen, dass die Flughafenplaner bereits 1998 von der Deutschen Flugsicherung (DFS) darüber informiert worden waren, dass der zeitgleiche Betrieb beider Startbahnen aus Sicherheitsgründen nur mit geltend gemachtabknickenden Flugrouten möglich war. Obgleich die Richter einräumten, daß diese Fakten bekannt waren und die FBS diese nicht offen gelegt habe, wiesen sie den Vorwurf der Arglist seitens des Genehmigungsbehörde aber zurück. Flugrouten werden im Planfeststellungsverfahren für einen Flughafenbau nicht beschieden und könnten sich deshalb der Sache und dem Grunde nach kurzfristig immer ändern, so das Gericht. In diesem "Rechtspolitischen Ärgernis" sah die Präsidentin des BVerwG bereits in Ihrer Ansprache zum Jahreswechsel 2011/2012 mit Blick auf zukünftige Großprojekte und die Politik gesetzgeberischen Handlungsbedarf begründet.
Gleichzeitig bescheinigte das oberste Gericht dem Ministerium "Mängel" im Planungsverfahren und "Fehler" in der Abrgrenzung bzgl. des Untersuchungsraumes "Mensch" auf Seiten der Behörde. So wurden zum einen die Planungsunterlagen nicht in allen Gemeinden ausgelegt, wo es erforderlich gewesen wäre. Zum anderen fehlten in Teilen erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfunge
n und eine umfassende Einschätzung der möglichen Auswirkungen auf die Menschen in diesen Gebieten.
Deshalb sollen der Bevölkerung bei Flughafen-Neuplanungen und -Ausbauten (z.B. einer 3. Startbahn) neue und erweiterte Klagemöglichkeiten eingeräumt werden. In Zukunft soll offenbar jeder Bürger rechtzeitig gegen einen Planfeststellungsbeschluss eines Großprojektes klagen können, sofern sein Grundstück nur innerhalb eines denkbaren Einwirkungsbereiches des Flughafens liegt und es sachlich nicht auszuschliessen ist, daß er zukünftig von dessen Auswirkungen (Lärm; Emissionen u.a.m.) betroffen sein könnte.
Obwohl wir unsere Klage verloren haben, war es wichtig diesen Rechtsstreit zu führen. Durch die klaren Worte des Gerichts werden die Behörden in Zukunft sehr viel sorgfältiger arbeiten müssen um die Interessen ihrer Anwohner zu berücksichtigen.
So gesehen wird die ausführliche Urteilsbegründung, die wir in einigen Wochen erhalten werden, noch spannende Implikationen für ein erweitertes Demokratieverständnis und zukünftige Rechtsschöpfungen erwarten lassen! Wir werden dies dann genau analysieren und Sie darüber informieren.
Zur weiteren Information die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes
Dr. Lutz Schirmer, Achim Haid-Loh
für den Vorstand der BI-Potsdam
wie sich bereits in der mündlichen Verhandlung am 3./4. Juli abzeichnete haben wir unsere Klage zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses leider nicht gewonnen. Das Genehmigungsverfahren für den (immer noch) in Bau befindlichen Berliner Großflughafen BER muss deshalb nicht noch einmal aufgerollt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in ihrem gestern in Leipzig verkündeten Urteil. Demnach dürfen die beiden Startbahnen - wie geplant - auch mit abknickenden Flugrouten betrieben werden.
Dieses Urteil bedeutet, dass künftig zigtausende Berliner und Brandenburger von neuem Fluglärm betroffen sind, die sich jahrelang davor sicher fühlten
(...und auch heute noch nicht genau wissen, was nächstes oder übernächstes Jahr auf sie zukommt) !
Im diesem Rechtsstreit haben wir mit zusammen anderen Gemeinden, wie Zeuthen, Mahlow und Lichtenrade, aber auch KTS, gegen das brandenburgische Infrastrukturministerium geklagt, weil wir uns durch die veröffentlichte Grobplanung der Flugrouten getäuscht sahen. Betreiber und Behörden hatten die Flugrouten der beiden Startbahnen entgegen besseren Wissens als gradlinig und nicht abknickend dargestellt, um den Bau ohne kostenintensive Zusatzgutachten durchsetzen zu können. Unser oberstes Ziel war es, den Planfestellungsbeschluss zu kippen und ein neues Verfahren einzuleiten oder hilfsweise die richterliche Anordnung eines "abhängigen Flugbetriebs auf geraden Routen" zu erreichen.
Laut Urteil war sei Klagefrist gegen den Planfeststellungsbeschluss bereits seit 2005 verjährt. Eine neuerliche Klage sei nur noch zulässig, wenn wir als Kläger im Planfeststellungsverfahren "arglistig" getäuscht worden wären. Dies sei jedoch aufgrund der für jedermann erkennbar "flüchtigen" Flugroutenplanungen, die sich aus sachlichen Erfordernissen auch im laufenden Betrieb immer noch neuerlich wieder ändern könnten, nicht der Fall.
Solch eine arglistige Täuschung hatten wir anhand von Gesprächsprotokollen, die bewiesen, dass die Flughafenplaner bereits 1998 von der Deutschen Flugsicherung (DFS) darüber informiert worden waren, dass der zeitgleiche Betrieb beider Startbahnen aus Sicherheitsgründen nur mit geltend gemachtabknickenden Flugrouten möglich war. Obgleich die Richter einräumten, daß diese Fakten bekannt waren und die FBS diese nicht offen gelegt habe, wiesen sie den Vorwurf der Arglist seitens des Genehmigungsbehörde aber zurück. Flugrouten werden im Planfeststellungsverfahren für einen Flughafenbau nicht beschieden und könnten sich deshalb der Sache und dem Grunde nach kurzfristig immer ändern, so das Gericht. In diesem "Rechtspolitischen Ärgernis" sah die Präsidentin des BVerwG bereits in Ihrer Ansprache zum Jahreswechsel 2011/2012 mit Blick auf zukünftige Großprojekte und die Politik gesetzgeberischen Handlungsbedarf begründet.
Gleichzeitig bescheinigte das oberste Gericht dem Ministerium "Mängel" im Planungsverfahren und "Fehler" in der Abrgrenzung bzgl. des Untersuchungsraumes "Mensch" auf Seiten der Behörde. So wurden zum einen die Planungsunterlagen nicht in allen Gemeinden ausgelegt, wo es erforderlich gewesen wäre. Zum anderen fehlten in Teilen erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfunge
Deshalb sollen der Bevölkerung bei Flughafen-Neuplanungen und -Ausbauten (z.B. einer 3. Startbahn) neue und erweiterte Klagemöglichkeiten eingeräumt werden. In Zukunft soll offenbar jeder Bürger rechtzeitig gegen einen Planfeststellungsbeschluss eines Großprojektes klagen können, sofern sein Grundstück nur innerhalb eines denkbaren Einwirkungsbereiches des Flughafens liegt und es sachlich nicht auszuschliessen ist, daß er zukünftig von dessen Auswirkungen (Lärm; Emissionen u.a.m.) betroffen sein könnte.
Obwohl wir unsere Klage verloren haben, war es wichtig diesen Rechtsstreit zu führen. Durch die klaren Worte des Gerichts werden die Behörden in Zukunft sehr viel sorgfältiger arbeiten müssen um die Interessen ihrer Anwohner zu berücksichtigen.
So gesehen wird die ausführliche Urteilsbegründung, die wir in einigen Wochen erhalten werden, noch spannende Implikationen für ein erweitertes Demokratieverständnis und zukünftige Rechtsschöpfungen erwarten lassen! Wir werden dies dann genau analysieren und Sie darüber informieren.
Zur weiteren Information die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes
Dr. Lutz Schirmer, Achim Haid-Loh
für den Vorstand der BI-Potsdam
Dienstag, 31. Juli 2012
Enttäuschung über das Urteil unserer Klage
Liebe Mitstreiter,
leider haben wir unsere Klage gegen die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses nicht gewonnen. Das Genehmigungsverfahren für den noch in Bau befindlichen Berliner Großflughafen BER muss deshalb nicht noch einmal aufgerollt werden.
Das entschied das Bundes-verwaltungsgericht in seinem heute in Leipzig verkündeten Urteil. Demnach dürfen die beiden Startbahnen wie geplant mit abknickenden Flugrouten betrieben werden.
Dieses Urteil bedeutet, dass künftig tausende Berliner und Brandenburger von Fluglärm betroffen sind, die sich jahrelang davor sicher fühlten.
Im Rechtsstreit haben wir mit anderen Gemeinden, wie Klein Machnow gegen das brandenburgische Infrastrukturministerium geklagt, weil wir uns bei den Flugrouten getäuscht sahen. Betreiber und Behörden hatten die Flugrouten der beiden Startbahnen entgegen besseren Wissens als gradlinig und nicht abknickend dargestellt, um den Bau durchsetzen zu können.
Ziel war es, den Planfestellungsbeschluss zu kippen und ein neues Verfahren einzuleiten.
Laut Urteil war die Klagefrist gegen den Planfeststellungsbeschluss bereits verjährt. Eine Klage sei nur noch zulässig, wenn wir als Kläger damals "arglistig" über die Planung der Flugrouten getäuscht worden wären.
Solch eine Täuschung hatten wir geltend gemacht. Anhand von Gesprächsprotokollen konnten wir beweisen, dass die Flughafenplaner bereits 1998 von der Deutschen Flugsicherung (DFS) darüber informiert waren, dass der zeitgleiche Betrieb beider Startbahnen aus Sicherheitsgründen nur mit abknickenden Flugrouten möglich war.
Die Leipziger Richter wiesen den Vorwurf der Arglist nun aber zurück. Flugrouten werden im Planfeststellungsverfahren für einen Flughafenbau nicht abschließend festgelegt und könnten sich auch ändern, so das Gericht. Trotzdem bescheinigte das Gericht schwere Fehler auf Seiten der Behörde. So wurden die Planungsunterlagen nicht in allen Gemeinden ausgelegt, wo es erforderlich gewesen wäre. Das gleiche gilt für die Umweltverträglichkeitsprüfung und die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Menschen in diesen Gebieten.
In Zukunft darf nun aber jeder Bürger gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen, sofern sein Grundstück innerhalb des Einwirkungsbereiches des Flughafens liegt und es nicht auszuschliessen ist, daß er jemals davon betroffen ist.
Spannend wird die genaue Begründung, die wir in einigen Wochen erhalten werden.
Zur weiteren Information die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes
leider haben wir unsere Klage gegen die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses nicht gewonnen. Das Genehmigungsverfahren für den noch in Bau befindlichen Berliner Großflughafen BER muss deshalb nicht noch einmal aufgerollt werden.
Foto: dapd |
Dieses Urteil bedeutet, dass künftig tausende Berliner und Brandenburger von Fluglärm betroffen sind, die sich jahrelang davor sicher fühlten.
Im Rechtsstreit haben wir mit anderen Gemeinden, wie Klein Machnow gegen das brandenburgische Infrastrukturministerium geklagt, weil wir uns bei den Flugrouten getäuscht sahen. Betreiber und Behörden hatten die Flugrouten der beiden Startbahnen entgegen besseren Wissens als gradlinig und nicht abknickend dargestellt, um den Bau durchsetzen zu können.
Ziel war es, den Planfestellungsbeschluss zu kippen und ein neues Verfahren einzuleiten.
Laut Urteil war die Klagefrist gegen den Planfeststellungsbeschluss bereits verjährt. Eine Klage sei nur noch zulässig, wenn wir als Kläger damals "arglistig" über die Planung der Flugrouten getäuscht worden wären.
Solch eine Täuschung hatten wir geltend gemacht. Anhand von Gesprächsprotokollen konnten wir beweisen, dass die Flughafenplaner bereits 1998 von der Deutschen Flugsicherung (DFS) darüber informiert waren, dass der zeitgleiche Betrieb beider Startbahnen aus Sicherheitsgründen nur mit abknickenden Flugrouten möglich war.
Die Leipziger Richter wiesen den Vorwurf der Arglist nun aber zurück. Flugrouten werden im Planfeststellungsverfahren für einen Flughafenbau nicht abschließend festgelegt und könnten sich auch ändern, so das Gericht. Trotzdem bescheinigte das Gericht schwere Fehler auf Seiten der Behörde. So wurden die Planungsunterlagen nicht in allen Gemeinden ausgelegt, wo es erforderlich gewesen wäre. Das gleiche gilt für die Umweltverträglichkeitsprüfung und die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Menschen in diesen Gebieten.
In Zukunft darf nun aber jeder Bürger gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen, sofern sein Grundstück innerhalb des Einwirkungsbereiches des Flughafens liegt und es nicht auszuschliessen ist, daß er jemals davon betroffen ist.
Spannend wird die genaue Begründung, die wir in einigen Wochen erhalten werden.
Zur weiteren Information die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes
Sonntag, 17. Juni 2012
Münchner stimmen gegen Erweiterung
Die Münchner wollen keine dritte Startbahn. Das ist das Ergebnis der Volksbefragung. Hoffentlich können wir die dritte Startbahn in Zukunft auch verhindern.
Donnerstag, 14. Juni 2012
Unsere Demo am 10.Juni in Tegel
und der künftigen Schönefelder Flugrouten gemeinsam demonstriert.
Auf Plakaten hieß es: Tegel und Schönefeld: Das Politikverbrechen an Mensch und Gesundheit oder in Anspielung auf den Namen des Hauptstadtflughafens: Armer Willy! Kostenlüge!
Die Redner auf der Demonstration zählten insgesamt sieben Lügen auf, die Schönefeld aus ihrer Sicht zum Skandalflughafen machen. Statt 40.000 versprochener Jobs würden nur 3.000 Arbeitsplätze entstehen. Die mit 2,4 Milliarden Euro veranschlagten Kosten für den Flughafenbau seien schon auf 3,5 Milliarden gestiegen. “Manche Experten gehen sogar von noch mehr aus”, sagte Markus Peichl.
Post weiterlesen in WeltOnline…
Post weiterlesen in Berliner Zeitung…
Mittwoch, 13. Juni 2012
Sieben Todsünden machten den Airport Schönefeld zum Desaster
- Wowereit braucht den Schwarz
Post weiterlesen in Handelsblatt…
Freitag, 8. Juni 2012
TXL und BER – Gemeinsame Demo gegen Nachtflug
Sonntag, 10. Juni 2012, 14:00 Uhr, Flughafen Tegel:
Das Bündnis Berlin Brandenburg gegen neue Flugrouten veranstaltet am Sonntag, 10. Juni 2012, um 14:00 Uhr auf dem Flughafen Tegel eine Demo gegen Nachtflug und gegen die fortgesetzten Skandale bei den Flughafenplanungen in Berlin und Brandenburg.
Von der Misswirtschaft und den Täuschungsmanövern sind die Anwohner rund um den Flughafen Tegel genauso betroffen wie die Bürger im Einzugsgebiet des neuen Flughafens BER Willy Brandt in Schönefeld. Seit der erneuten Verschiebung der BER-Eröffnung sehen sich die Tegel- Anwohner nun auch mit einem kürzeren Nachtflugverbot konfrontiert, ähnlich wie es den Bürgerinnen und Bürgern im BER-Umfeld ins Haus steht.
Gemeinsam setzen sie deshalb ein Zeichen gegen die Berliner und Brandenburger Flughafenpolitik, die systematisch auf Kosten der Bürger und ihrer Gesundheit geht. Es ist die erste Demo, zu der sowohl Betroffene der Tegeler Einflugschneisen als auch der zukünftigen Schönefelder An- und Abflugrouten aufrufen.
Im Mittelpunkt der Demonstration steht nicht nur der gemeinsame Protest gegen den gesundheitsschädlichen Nachtflug, sondern auch gegen die bewussten Täuschungen, die sich seit 1998 wie ein roter Faden durch die Flughafenplanungen in Berlin und Brandenburg ziehen. Die Demo-Redner wenden sich gegen die sieben Lügen, die den BER Willy Brandt in Schönefeld zu einem Skandalflughafen gemacht haben.
Noch nie wurde in Deutschland ein Flughafen so zurecht gebogen und zurecht gelogen wie der BER Schönefeld. Dagegen wehren wir uns mit der Demo am 10. Juni 2012 in Tegel: Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf einen fairen Umgang und Rücksichtnahme auf ihre Gesundheits- Interessen.
Treffpunkt für die Demo ist der Flughafen Tegel, Ankunftsebene zwischen Terminal B und Tower („Towerplatz“). Von dort zieht eine Menschenkette durch das Flughafengebäude (von Flugsteig A0 bis A15).
- Schluss mit Lügen, Täuschen und Betrügen
- Schluss mit Desastern und Skandalen
- Schluss mit Fehlplanungen auf Kosten der Bürger Berlin,
Das Bündnis Berlin Brandenburg gegen neue Flugrouten veranstaltet am Sonntag, 10. Juni 2012, um 14:00 Uhr auf dem Flughafen Tegel eine Demo gegen Nachtflug und gegen die fortgesetzten Skandale bei den Flughafenplanungen in Berlin und Brandenburg.
Von der Misswirtschaft und den Täuschungsmanövern sind die Anwohner rund um den Flughafen Tegel genauso betroffen wie die Bürger im Einzugsgebiet des neuen Flughafens BER Willy Brandt in Schönefeld. Seit der erneuten Verschiebung der BER-Eröffnung sehen sich die Tegel- Anwohner nun auch mit einem kürzeren Nachtflugverbot konfrontiert, ähnlich wie es den Bürgerinnen und Bürgern im BER-Umfeld ins Haus steht.
Gemeinsam setzen sie deshalb ein Zeichen gegen die Berliner und Brandenburger Flughafenpolitik, die systematisch auf Kosten der Bürger und ihrer Gesundheit geht. Es ist die erste Demo, zu der sowohl Betroffene der Tegeler Einflugschneisen als auch der zukünftigen Schönefelder An- und Abflugrouten aufrufen.
Im Mittelpunkt der Demonstration steht nicht nur der gemeinsame Protest gegen den gesundheitsschädlichen Nachtflug, sondern auch gegen die bewussten Täuschungen, die sich seit 1998 wie ein roter Faden durch die Flughafenplanungen in Berlin und Brandenburg ziehen. Die Demo-Redner wenden sich gegen die sieben Lügen, die den BER Willy Brandt in Schönefeld zu einem Skandalflughafen gemacht haben.
- Die Arbeitsplatz-Lüge 2 Versprochen wurden 40.000 neue Jobs durch den BER, tatsächlich werden es höchstens 3.000 sein.
- Die Kosten-Lüge Festgelegt wurde ein Kostenrahmen von 2,4 Milliarden Euro, tatsächlich werden es nach letzten Berechnungen mindestens 3,5 Milliarden sein – manche Experten gehen sogar von noch mehr aus.
- Die Eröffnungs-Lüge Angekündigt war die Eröffnung für den 3. Juni 2012, erst drei Wochen vorher wurde zugegeben, dass der Termin nicht zu halten ist. Jetzt soll es der 17. März 2013 sein.
- Die Brandschutz-Lüge Angeblich sind die Versäumnisse beim Brandschutz der Grund für die Verschiebung der Eröffnung, tatsächlich gab es noch viele andere Verzögerungen und Pannen beim Bau.
- Die Lärmschutz-Lüge Obwohl die Lärmschutzmaßnahmen für die Betroffenen in den Schutzzonen höchstrichterlich bestätigt wurden, versucht die Flughafengesellschaft jetzt, die Vorgaben zu umgehen und nur billigeren, minderwertigeren Schallschutz umzusetzen.
- Die Nachtflug-Lüge Begründet wird das viel zu kurze Nachtflugverbot von 0:00 bis 5:00 Uhr mit dem großen Bedarf an Starts und Landungen. Tatsächlich könnte die geplante Anzahl von An- und Abflügen problemlos auch bei einem Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 Uhr abgewickelt werden – es gäbe keinerlei Verzögerungen.
- Die Flugrouten-Lüge Angekündigt waren ausschließlich Geradeaus-Routen mit maximal 50.000 Betroffenen, tatsächlich werden es weit verzweigte Routen mit über einer halbe Million Betroffenen sein.
Noch nie wurde in Deutschland ein Flughafen so zurecht gebogen und zurecht gelogen wie der BER Schönefeld. Dagegen wehren wir uns mit der Demo am 10. Juni 2012 in Tegel: Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf einen fairen Umgang und Rücksichtnahme auf ihre Gesundheits- Interessen.
Treffpunkt für die Demo ist der Flughafen Tegel, Ankunftsebene zwischen Terminal B und Tower („Towerplatz“). Von dort zieht eine Menschenkette durch das Flughafengebäude (von Flugsteig A0 bis A15).
Donnerstag, 7. Juni 2012
Nord-Süd-Ost-West-TXL-DEMO in Tegel am 10.6.12
Liebe Mitstreiter (innen),
am kommenden Sonntag den 10.6.2012 um 14.00 bis 15.30 Uhr findet die erste große von uns mitorganisierte Demo im Flughafen Tegel statt.
Erstmals sind alle Bürgerinitiativen eingeschlossen, deshalb sprechen wir von der Nord-Süd-Ost-West-TXL-DEMO
Das Leitmotto ist:
BER + TXL gemeinsam gegen Nachtflüge
Schluß mit Lügen!
Die Demo wurde bei der Polizei am Tegeler Flughafen angemeldet. Ein Treffen mit der Polizei vor Ort hat bereits stattgefunden. Folgendes ist geplant und genehmigt:
Wir treffen uns am Platz (=Taxihalteplatz / Behindertenparkplatz) zwischen Terminal B und dem Tower auf der Ankunftsebene (Towerplatz). Dieser Platz wird für uns gesperrt. Er ist geeignet für bis zu 500 Personen.
Dann können wir mit 200 Leuten in Richtung Flugsteig A0 (rechts herum) eine Menschenkette bilden und rund um das Terminal bzw. durch die Haupthalle ziehen und zusätzlich in Richtung Flugsteig A15 in der Haupthalle (links herum) mit 25 Personen Flyer verteilen.
Die Abschlußkundgebung wird vor dem Haupteingang am Busbahnhof/S-Bahn Currywurstbude im A-Bereich stattfinden. Außerdem gibt es "künstlerische Darbietungen" vor den Gates 1 - 15 in TXL.
Kurze Ansprachen auf dem Towerplatz:
o Peichl: Begrüßung und Thema Nachtflugverbot
o Bone-Winkel: „Schluss mit Lügen“ (Jobmaschine, Kosten, Flugrouten, Lärmschutz, Eröffnung, Nachtflug, Brandschutz)
o Bley: Nord und Süd gemeinsam gegen Nachtflüge.
Insgesamt müssen wir mit 28-30 Personen teilnehmen, das sind etwa 7-8 PKW mit 4 Personen. Zur besseren Koordination habe ich eine Doodleumfrage eingerichtet in der man sich einträgt. Hier der Link zur Umfrage:
http://www.doodle.com/9xtkwddv9wgnf6hh
Also immer schön "aussen 'rum statt oben 'drüber". Dies mal aber rundherum und nicht geradeaus. Alles klar?
Flughafenplan zur besseren Orientierung:
http://www.berlin-airport.de/DE/ReisendeUndBesucher/AnUndAbreise/AnfahrtAuto/TXL.html
Herzliche Grüsse
Lutz Schirmer
am kommenden Sonntag den 10.6.2012 um 14.00 bis 15.30 Uhr findet die erste große von uns mitorganisierte Demo im Flughafen Tegel statt.
Erstmals sind alle Bürgerinitiativen eingeschlossen, deshalb sprechen wir von der Nord-Süd-Ost-West-TXL-DEMO
Das Leitmotto ist:
BER + TXL gemeinsam gegen Nachtflüge
Schluß mit Lügen!
Die Demo wurde bei der Polizei am Tegeler Flughafen angemeldet. Ein Treffen mit der Polizei vor Ort hat bereits stattgefunden. Folgendes ist geplant und genehmigt:
Wir treffen uns am Platz (=Taxihalteplatz / Behindertenparkplatz) zwischen Terminal B und dem Tower auf der Ankunftsebene (Towerplatz). Dieser Platz wird für uns gesperrt. Er ist geeignet für bis zu 500 Personen.
Dann können wir mit 200 Leuten in Richtung Flugsteig A0 (rechts herum) eine Menschenkette bilden und rund um das Terminal bzw. durch die Haupthalle ziehen und zusätzlich in Richtung Flugsteig A15 in der Haupthalle (links herum) mit 25 Personen Flyer verteilen.
Die Abschlußkundgebung wird vor dem Haupteingang am Busbahnhof/S-Bahn Currywurstbude im A-Bereich stattfinden. Außerdem gibt es "künstlerische Darbietungen" vor den Gates 1 - 15 in TXL.
Kurze Ansprachen auf dem Towerplatz:
o Peichl: Begrüßung und Thema Nachtflugverbot
o Bone-Winkel: „Schluss mit Lügen“ (Jobmaschine, Kosten, Flugrouten, Lärmschutz, Eröffnung, Nachtflug, Brandschutz)
o Bley: Nord und Süd gemeinsam gegen Nachtflüge.
Insgesamt müssen wir mit 28-30 Personen teilnehmen, das sind etwa 7-8 PKW mit 4 Personen. Zur besseren Koordination habe ich eine Doodleumfrage eingerichtet in der man sich einträgt. Hier der Link zur Umfrage:
http://www.doodle.com/9xtkwddv9wgnf6hh
Also immer schön "aussen 'rum statt oben 'drüber". Dies mal aber rundherum und nicht geradeaus. Alles klar?
Flughafenplan zur besseren Orientierung:
http://www.berlin-airport.de/DE/ReisendeUndBesucher/AnUndAbreise/AnfahrtAuto/TXL.html
Herzliche Grüsse
Lutz Schirmer
Dienstag, 5. Juni 2012
Lärmkorridor in Realtime
Liebe Mitstreiter,
ich möchte Sie heute auf einen sensationellen Lärmmonitor hinweisen, den ich auf unsere Web-Site integriert habe. Er zeigt die aktuellen Flug- bewegungen incl. ihres Lärmkorridors von 60db an. Dieser Monitor ist auf der rechten Seite aufrufbar und man kann mit der Maus rein und rauszoomen. - unbedingt ausprobieren.
ich möchte Sie heute auf einen sensationellen Lärmmonitor hinweisen, den ich auf unsere Web-Site integriert habe. Er zeigt die aktuellen Flug- bewegungen incl. ihres Lärmkorridors von 60db an. Dieser Monitor ist auf der rechten Seite aufrufbar und man kann mit der Maus rein und rauszoomen. - unbedingt ausprobieren.
Montag, 4. Juni 2012
Deutscher Ärztetag fordert umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm
Der Deutscher Ärztetag, gleichsam das Parlament der Deutschen Ärzte, fordert in einem aktuell auf dem 115. Ärztetag 2012 getroffenen Beschluss Bund und Länder auf, die Bevölkerung in Deutschland nachhaltig und umfassend vor Fluglärm zu schützen.
Dazu sollen das Fluglärmgesetz und weitere Regelwerke kurzfristig so geändert werden, dass aktuelle wissenschaftliche Evidenz berücksichtigt wird. Die Lärmgrenzwerte der Gesetze müssen aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden.
Die Ärzteschaft fordert, dass die Überarbeitung der Gesetze unter Beteiligung von Ärzten und Lärmforschern stattfinden müsse, und dabei neben aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ein transparentes und partizipatives Verfahren zur Anwendung kommen muss.
Die Ärzte betonen, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen, Krankheiten ausgelöst werden durch die falsche Definition von Lärm-Grenzwerten die kausalen Auslöser für Fluglärmschäden negiert werden dadurch wird letztlich die Verantwortung von Airlines und Flughäfen für die Gesundheitsschädigungen verdeckt die Bevölkerung muss dadurch nicht nur mittels Subventionen und Steuerzuschüsse Flughäfen, Airlines und Flugzeugbauer mitfinanzieren, sondern zusätzlich durch Beiträge zur Krankenversicherung für die durch Fluglärm ausgelösten Krankheitskosten aufkommen.
Die Ärzte fordern u.a., dass sämtliche Regelungen für den Flugbetrieb so angelegt werden müssen, dass sie eindeutig vorrangig den Schutz der Bevölkerung adressieren, und erst nachrangig die Wirtschaftlichkeit der Fluganbieter und Flughäfen.
Aus der Ärzteschaft heraus hat sich bereits vor einigen Monaten ein bundesweiter Arbeitskreis "Ärzte gegen Fluglärm" gebildet, der auf der Basis sachlicher Informationen und durch die Darstellung von Studien sowohl die Ärzte als auch die Bevölkerung über die Lärmproblematik und die Folgen informiert.
Ärzte aus der AG Gesundheit von kfberlin e.V. sind aktiv in dem bundesweiten Arbeitskreis "Ärzte gegen Fluglärm" tätig und haben bereits einen wissenschaftlichen Fachworkshop zum Thema Fluglärm durchgeführt, als auch eine Informationsseite ins Netz gestellt. kfberlin e.V. unterstützt die Arbeit des Arbeitskreises seit seiner Gründung aktiv mit.
Sie erhalten unter www.fluglaerm-fakten.de weiterführende Informationen zum Beschluss des Ärztetages und Hintergrundinformationen vom Arbeitskreis "Ärzte gegen Fluglärm".
Dazu sollen das Fluglärmgesetz und weitere Regelwerke kurzfristig so geändert werden, dass aktuelle wissenschaftliche Evidenz berücksichtigt wird. Die Lärmgrenzwerte der Gesetze müssen aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden.
Die Ärzteschaft fordert, dass die Überarbeitung der Gesetze unter Beteiligung von Ärzten und Lärmforschern stattfinden müsse, und dabei neben aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ein transparentes und partizipatives Verfahren zur Anwendung kommen muss.
Die Ärzte betonen, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen, Krankheiten ausgelöst werden durch die falsche Definition von Lärm-Grenzwerten die kausalen Auslöser für Fluglärmschäden negiert werden dadurch wird letztlich die Verantwortung von Airlines und Flughäfen für die Gesundheitsschädigungen verdeckt die Bevölkerung muss dadurch nicht nur mittels Subventionen und Steuerzuschüsse Flughäfen, Airlines und Flugzeugbauer mitfinanzieren, sondern zusätzlich durch Beiträge zur Krankenversicherung für die durch Fluglärm ausgelösten Krankheitskosten aufkommen.
Die Ärzte fordern u.a., dass sämtliche Regelungen für den Flugbetrieb so angelegt werden müssen, dass sie eindeutig vorrangig den Schutz der Bevölkerung adressieren, und erst nachrangig die Wirtschaftlichkeit der Fluganbieter und Flughäfen.
Aus der Ärzteschaft heraus hat sich bereits vor einigen Monaten ein bundesweiter Arbeitskreis "Ärzte gegen Fluglärm" gebildet, der auf der Basis sachlicher Informationen und durch die Darstellung von Studien sowohl die Ärzte als auch die Bevölkerung über die Lärmproblematik und die Folgen informiert.
Ärzte aus der AG Gesundheit von kfberlin e.V. sind aktiv in dem bundesweiten Arbeitskreis "Ärzte gegen Fluglärm" tätig und haben bereits einen wissenschaftlichen Fachworkshop zum Thema Fluglärm durchgeführt, als auch eine Informationsseite ins Netz gestellt. kfberlin e.V. unterstützt die Arbeit des Arbeitskreises seit seiner Gründung aktiv mit.
Sie erhalten unter www.fluglaerm-fakten.de weiterführende Informationen zum Beschluss des Ärztetages und Hintergrundinformationen vom Arbeitskreis "Ärzte gegen Fluglärm".
Dienstag, 29. Mai 2012
Volksbegehren zum Nachtflugverbot startet am 4.6.
Liebe Mitstreiter,
zwischen dem 4.6. und 3.12. startet das Volksbegehren zum Nachtflugverbot.
Eintragungsberechtigt sind alle Deutsche, die:
1. Bürgerservice der Landeshauptstadt Potsdam, Stadthaus, Friedrich-Ebert-Straße 79/81; Öffnungszeiten:
Montag 10.00 - 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 14.00 Uhr
(Hier ist eine Eintragung bis zum 3.12.2012, 16 Uhr möglich)
2. Zweigbibliothek Am Stern, Johannes-Kepler-Platz 1
3. Zweigbibliothek Waldstadt, Saarmunder Straße 44
Öffnungszeiten beider Bibliotheken:
Montag 13.00 – 18.00 Uhr
Dienstag 10.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag und Freitag 13.00 – 18.00 Uhr
Samstag 10.00 - 13.00 Uhr
(Hier ist eine Eintragung bis zum 30.11.2012 möglich)
Als besonderen Service in Potsdam gibt es darüber hinaus die briefliche Eintragung. Man muß dann nicht persönlich die Eintragung im Amt vornehmen, sondern kann sich die Unterlagen entgeltfrei zusenden lassen und schickt den Eintragungsschein dann portofrei zurück.
Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person schriftlich, elektronisch, d.h. online (Freischaltung nach dem 4.6.2012) bzw. per E-Mail (Wahlbuero@Rathaus.Potsdam.de) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben.
Den genauen Wortlaut des Volksbegehrens
Die Bekanntmachung zur Durchführung des Volksbegehrens
Die Infoseite der Stadt zum Volksbegehren
Ich rufe alle unsere Mitstreiter dringend dazu auf sich am Volksbegehren aktiv zu beteiligen. Gerade in Potsdam wird die Unterstützung unserer Politiker und Verwaltung zum Fluglärm sehr stark von der Beteiligung am Volksbegehren abhängen. Sollte die Beteiligung schwächer sein als in anderen Regionen, werden wir es sehr schwer haben weiterhin Gehör zu finden.
Vielen Dank im voraus
Lutz Schirmer
Vorstand
zwischen dem 4.6. und 3.12. startet das Volksbegehren zum Nachtflugverbot.
Eintragungsberechtigt sind alle Deutsche, die:
-
das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 4. Dezember 1996 geboren sind,
-
seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie
-
nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
1. Bürgerservice der Landeshauptstadt Potsdam, Stadthaus, Friedrich-Ebert-Straße 79/81; Öffnungszeiten:
Montag 10.00 - 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 14.00 Uhr
(Hier ist eine Eintragung bis zum 3.12.2012, 16 Uhr möglich)
2. Zweigbibliothek Am Stern, Johannes-Kepler-Platz 1
3. Zweigbibliothek Waldstadt, Saarmunder Straße 44
Öffnungszeiten beider Bibliotheken:
Montag 13.00 – 18.00 Uhr
Dienstag 10.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag und Freitag 13.00 – 18.00 Uhr
Samstag 10.00 - 13.00 Uhr
(Hier ist eine Eintragung bis zum 30.11.2012 möglich)
Als besonderen Service in Potsdam gibt es darüber hinaus die briefliche Eintragung. Man muß dann nicht persönlich die Eintragung im Amt vornehmen, sondern kann sich die Unterlagen entgeltfrei zusenden lassen und schickt den Eintragungsschein dann portofrei zurück.
Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person schriftlich, elektronisch, d.h. online (Freischaltung nach dem 4.6.2012) bzw. per E-Mail (Wahlbuero@Rathaus.Potsdam.de) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben.
Den genauen Wortlaut des Volksbegehrens
Die Bekanntmachung zur Durchführung des Volksbegehrens
Die Infoseite der Stadt zum Volksbegehren
Ich rufe alle unsere Mitstreiter dringend dazu auf sich am Volksbegehren aktiv zu beteiligen. Gerade in Potsdam wird die Unterstützung unserer Politiker und Verwaltung zum Fluglärm sehr stark von der Beteiligung am Volksbegehren abhängen. Sollte die Beteiligung schwächer sein als in anderen Regionen, werden wir es sehr schwer haben weiterhin Gehör zu finden.
Vielen Dank im voraus
Lutz Schirmer
Vorstand
Freitag, 25. Mai 2012
Auch wenn Babelsberg weit ist .....
....wird es trotzdem überflogen werden und von Nachtflug betroffen sein.
Wir suchen dringend BI-Aktive Potsdamer, die das Volksbegehren gegen
Nachtflug aktiv in Babelsberg unterstützen wollen - bspw. auf dem
Weberfest und dem Stadtwerkefest!
Wir haben zwischenzeitlich Informationen und Unterlagen für Aktive ausgearbeitet. Wir könnten mit Aktiven aus TKS mit Laptops zur Anforderung von Abstimmungsunterlagen o.ä. vor Ort sein, es sollten jedoch Potsdamer sein, die mit den Veranstaltern etwaige Aktionen/Infostände abklären.
Bitte dringend melden; die Feste finden bereits Anfang Juni statt!
Bitte melden bei
Wir haben zwischenzeitlich Informationen und Unterlagen für Aktive ausgearbeitet. Wir könnten mit Aktiven aus TKS mit Laptops zur Anforderung von Abstimmungsunterlagen o.ä. vor Ort sein, es sollten jedoch Potsdamer sein, die mit den Veranstaltern etwaige Aktionen/Infostände abklären.
Bitte dringend melden; die Feste finden bereits Anfang Juni statt!
Bitte melden bei
Axel Maas axel.maas@yahoo.de
oder unter weltkulturerbepotsdam@gmail.com
oder unter weltkulturerbepotsdam@gmail.com
Vielen Dank im voraus.
Donnerstag, 10. Mai 2012
Zur Verschiebung der Eröffnung des Flughafen Schönefeld
Die Bürgerinitiative Schützt Potsdam e.V. hat stets die Ansicht vertreten, dass der Flughafen BER Schönefeld eine einzige, fortgesetzte Fehlplanung ist. Diese Einschätzung hat die Flughafenbetreibergesellschaft durch die heutige Absage des geplanten Eröffnungstermins auf eindrucksvolle Weise bestätigt.
Von der falschen Standortwahl bis zu den wiederholten Bauverzögerrungen - Schönefeld ist und bleibt eine Kette von Fehlern, Versäumnissen, Täuschungen, Halb- und Unwahrheiten. Noch vor wenigen Tagen hieß es: Alles ist im Plan, die Eröffnung am 3. Juni 2012 steht. Jetzt ist alles anders, und es gibt keine Eröffnung an diesem Tag. Das passt zu den ständigen, permanenten Desinformationen, die der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem BER seit Jahren zugemutet werden. So wie über 100.000 Betroffenen immer wieder wahrheitswidrig gesagt wurde, die Flugrouten führten nicht über ihre Wohngebiete, wurde der Öffentlichkeit bis zuletzt ein Eröffnungstermin angekündigt, von dem intern längst bekannt sein musste, dass er nicht zu halten ist.
Die endlose Skandal-Geschichte des BER geht also weiter. Es müssen jetzt endlich Konsequenzen gezogen werden und die Verantwortlichen ihren Hut nehmen. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf.
Markus Peichl
Vorsitzender des Vorstandes
Von der falschen Standortwahl bis zu den wiederholten Bauverzögerrungen - Schönefeld ist und bleibt eine Kette von Fehlern, Versäumnissen, Täuschungen, Halb- und Unwahrheiten. Noch vor wenigen Tagen hieß es: Alles ist im Plan, die Eröffnung am 3. Juni 2012 steht. Jetzt ist alles anders, und es gibt keine Eröffnung an diesem Tag. Das passt zu den ständigen, permanenten Desinformationen, die der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem BER seit Jahren zugemutet werden. So wie über 100.000 Betroffenen immer wieder wahrheitswidrig gesagt wurde, die Flugrouten führten nicht über ihre Wohngebiete, wurde der Öffentlichkeit bis zuletzt ein Eröffnungstermin angekündigt, von dem intern längst bekannt sein musste, dass er nicht zu halten ist.
Die endlose Skandal-Geschichte des BER geht also weiter. Es müssen jetzt endlich Konsequenzen gezogen werden und die Verantwortlichen ihren Hut nehmen. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf.
Markus Peichl
Vorsitzender des Vorstandes
Mittwoch, 9. Mai 2012
Alle aktuellen Nachrichten zusammengefasst auf unserer Zeitung
Liebe Leser,
nach der gestrigen Absage der BER-Eröffnung überschlagen sich die Ereignisse. In unserer täglich erscheinenden Zeitung haben wir alles Wichtige zusammengefasst. Ich kann nur jedem empfehlen unsere Zeitung zu abononnieren oder regelmäßig vorbeizuschauen.
Viele Grüsse
Lutz Schirmer
Dies ist der Link zur kompletten Zeitung Bügerinitiative Potsdam
nach der gestrigen Absage der BER-Eröffnung überschlagen sich die Ereignisse. In unserer täglich erscheinenden Zeitung haben wir alles Wichtige zusammengefasst. Ich kann nur jedem empfehlen unsere Zeitung zu abononnieren oder regelmäßig vorbeizuschauen.
Viele Grüsse
Lutz Schirmer
Dies ist der Link zur kompletten Zeitung Bügerinitiative Potsdam
Dienstag, 8. Mai 2012
Eröffnung BER fällt aus
Die Eröffnung des Flughafens BER wird um mindestens zwei Monate verschoben. Ein grosses Debakel für die Flughafengesellschaft und die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg. Die Demonstration zur Eröffnung des Flughafens am 3. Juni in Schönefeld werden wir vermutlich verschieben. Aktuelle Informationen folgen.
Riesencaos um Hauptstadtflughafen BER
Riesencaos um Hauptstadtflughafen BER
Montag, 23. April 2012
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 19.30 Uhr im Restaurant ‚Fliegender Holländer’, 14467 Potsdam, Benkertstr. 5
Liebe Mitstreiterinnen und
Mitstreiter,
nach Monaten intensiver
Auseinandersetzungen können wir die jetzt vorliegende Flugrouten-Verordnung des
BAF als ersten Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt
betrachte.
Auf die Veröffentlichung der
Rechtsverordnung erfolgten nun prompt erste Klagen einzelner Brandenburger
Kommunen und in der Fluglärmkommission
begann das zähe Ringen um weitere „Optimierungen“, die teilweise
erhebliche negative Auswirkungen für Potsdam haben könnten.
Wir werden Ihnen auf dieser MV
aktuelle Hintergrundinformationen präsentieren und Vorschläge für weitere
Aktionen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner Potsdams, unseres
Weltkulturerbes, der Naherholungsgebiete und Seenlandschaft sowie der Potsdamer
Schlösser und Gärten unterbreiten. Dazu sind Sie alle herzlich eingeladen!
Tagesordnung
- Information und Einschätzung zur Festlegung der endgültigen Flugrouten durch das BAF („Abwägungsgutachten“)
- Bericht aus dem „Bündnis Berlin / Brandenburg gegen Fluglärm“: Aktion 3. Startbahn „No“; Volksbegehren Nachtflugverbot; Landeanflüge; Monitoring zu Flughöhen und realer Flugpraxis
- BI
– Lärmmessstation
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes mit Aussprache
- Bericht der Schatzmeisterin zum Jahresabschluss 2011 mit Aussprache
- Bericht der Kassenprüfer
- Wirtschaftsplan und Finanzprognose 2012
- Entlastung des GF-Vorstandes auf Antrag der Kassenprüfer/in
- Stand und Chancen unserer Klage zum Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) : Verhandlung im Juli 2012
- Ausblick: BER 2013 - 2020
- Verschiedenes
Mit freundlichen
Grüßen
Für den Vorstand:
Markus Peichl Achim Haid-Loh Dr. L. Würtenberger Myriam von Vietinghof Dr. Lutz Schirmer
Dienstag, 3. April 2012
Willi Brandt spricht zu seinem Flugplatz
Als Antwort auf den aus einer millionenschweren Image-Kampagne hervorgegangenen BER-Werbefilm hat ein Mitglied der Bürgerinitiative Fluglärmfreie Havelseen einen alternativen Werbefilm aus Sicht der Betroffenen erstellt. Sehen Sie hier den satirischen
Werbefilm des Flughafens Willy Brandt (BER)
Freitag, 16. März 2012
Bundesweite Groß-Demo in Schönefeld
Zeitgleich finden in Frankfurt, München, Düsseldorf, Köln Demonstration gegen eigenmächtige Flugbahn-, Flugroutenplanungen in den (Landes-) Regierungen statt.
Die Bürgerinitiativen schließen sich bundesweit mit ihren Forderungen und Aktivitäten zusammen.
Dienstag, 28. Februar 2012
Zusammenfassung der Infoveranstaltung mit RA Hellriegel
Für Anwalt Hellriegel ist der Planfeststellungsbeschluss des BER rechtswidrig
Am 23.2.2012 hatte das „Bündnis Berlin Brandenburg gegen neue Flugrouten“ in das VKU-Forum in der Invalidenstraße (Berlin) zu einer Informationsveranstaltung mit dem Berliner Anwalt für Verwaltungsrecht Dr. Mathias Hellriegel geladen.
Hellriegel vertritt Kläger aus Mahlow-Nord und Zeuthen, welche durch die am 6.9.2010 bekannt gewordene Änderung der Flugrouten überraschend von Fluglärm betroffen sind. Die Klagen werden von den Bürgerinitiativen in Potsdam, Lichtenrade und Zeuthen unterstützt und finanziert.
Das Interesse betroffener Bürger aus Berlin und Brandenburg am Stand der Klage war groß. Die 200 Sitzplätze des Vortragssaals waren bis auf wenige Plätze besetzt, als Markus Peichl, Sprecher des einladenden Bündnisses und Martin Henkel, Vorsitzender des Bürgervereins Leben in Zeuthen, die einleitenden Worte sprachen.
Die Klage richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen Schönefeld von 2004 und das Infrastrukturministerium Brandenburg, das ihn verantwortet. Hellriegel verwies in seinem Vortrag eingangs auf den bereits bekannten Schriftwechsel aus dem Jahr 1998, der belegt, dass das brandenburgische Infrastrukturministerium, die Deutsche Flugsicherung und der Flughafen in Bezug auf die Flugrouten „bewusst täuschend“ zusammengearbeitet haben. Dieser Umstand durchbricht, so Hellriegel, die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses. Anders als vielfach in der Öffentlichkeit dargestellt, haben Flughafenplanung und Flugroutenplanung sehr wohl miteinander zu tun: Die Flugroutenprognosen bilden den Kern der Rechtfertigung der ganzen Flughafenplanung. Sie sind zudem seit 1999 die Basis einer bindenden Rechtsverordnung zu Siedlungs- und Höhenbeschränkungen in den umliegenden Gemeinden. Die Flughafenanwohner und ihre Gemeinden haben sich bei ihren Entscheidungen auf die Planung des Flughafens verlassen, sie können jetzt Vertrauensschutz einfordern. Sogar Kanzlerin Angela Merkel und Verkehrsminister Peter Ramsauer haben sich wiederholt für den Vertrauensschutz am Flughafen BER und damit für die Beibehaltung der alten Flugrouten ausgesprochen.
In ihrem Urteil zur Nachtflug-Klage vom 13. Oktober 2011 bestätigen die Richter, dass die Planfeststellungsbehörde davon ausgehen musste, dass die DFS „nicht an den
parallelen Abflugwegen festhalten, sondern divergierende Abflugwege planen würde (BVerwG 4 A 4001.10, Rn. 157).“ Für Hellriegel ist damit „in Stein gemeißelt“, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist. Dieser Fehler im Planfeststellungsbeschluss konnte vor Gericht zwar den Nachtflug nicht verhindern. Denn die Veränderungen, die sich durch die neuen Flugrouten ergeben, haben nach Ansicht des Gerichts keinen Einfluss darauf, ob nachts geflogen werden darf, oder nicht. Im Falle der Hellriegel-Klage geht es aber grundsätzlich um den Standort des Flughafens und ganz konkret um die Betroffenheit Einzelner, die sich mit einer Verlagerung der Flugrouten sehr wohl verändert.
Wird der Hauptantrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses abgelehnt, soll ein Hilfsantrag greifen: Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2006 ist ausgeführt, dass eine Änderung der Flugrouten zu einem (Teil-)Widerruf des genehmigten Flugregimes führen kann (BVerwG 4 A 1075.04, Rn. 356). Konkret kann dies bedeuten, so Hellriegel, dass der unabhängige Betrieb beider Bahnen untersagt, und damit eine Rückkehr zu den geraden Flugrouten ermöglicht werden kann.
Rechtsanwalt Hellriegel prüft für den Bürgerverein Leben in Zeuthen derzeit außerdem eine Klage gegen die Flugrouten. Die Festlegung der Flugrouten durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung vom Januar dieses Jahres ist nach Ansicht Hellriegels schon allein deshalb angreifbar, weil der Vertrauensschutz in der Abwägung mit keinem Wort berücksichtigt worden ist.
Martin Henkel aus Zeuthen: „Wir erwarten mit Spannung die mündliche Verhandlung der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht, die für den 3. oder den 4. Juli angesetzt ist. Sollte der Flughafen zum abhängigen Betrieb beider Bahnen gezwungen werden, hätte dies Auswirkungen, die weit über den Verlauf der Flugrouten hinausgehen. Dann wären auch die Drehkreuzphantasien der Flughafenplaner erledigt und der BER müsste so in Betrieb gehen, wie er geplant und genehmigt wurde: Als mittelgroßer Flughafen für den regionalen Bedarf von Berlin und Brandenburg.“
Am 23.2.2012 hatte das „Bündnis Berlin Brandenburg gegen neue Flugrouten“ in das VKU-Forum in der Invalidenstraße (Berlin) zu einer Informationsveranstaltung mit dem Berliner Anwalt für Verwaltungsrecht Dr. Mathias Hellriegel geladen.
Hellriegel vertritt Kläger aus Mahlow-Nord und Zeuthen, welche durch die am 6.9.2010 bekannt gewordene Änderung der Flugrouten überraschend von Fluglärm betroffen sind. Die Klagen werden von den Bürgerinitiativen in Potsdam, Lichtenrade und Zeuthen unterstützt und finanziert.
Das Interesse betroffener Bürger aus Berlin und Brandenburg am Stand der Klage war groß. Die 200 Sitzplätze des Vortragssaals waren bis auf wenige Plätze besetzt, als Markus Peichl, Sprecher des einladenden Bündnisses und Martin Henkel, Vorsitzender des Bürgervereins Leben in Zeuthen, die einleitenden Worte sprachen.
Die Klage richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen Schönefeld von 2004 und das Infrastrukturministerium Brandenburg, das ihn verantwortet. Hellriegel verwies in seinem Vortrag eingangs auf den bereits bekannten Schriftwechsel aus dem Jahr 1998, der belegt, dass das brandenburgische Infrastrukturministerium, die Deutsche Flugsicherung und der Flughafen in Bezug auf die Flugrouten „bewusst täuschend“ zusammengearbeitet haben. Dieser Umstand durchbricht, so Hellriegel, die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses. Anders als vielfach in der Öffentlichkeit dargestellt, haben Flughafenplanung und Flugroutenplanung sehr wohl miteinander zu tun: Die Flugroutenprognosen bilden den Kern der Rechtfertigung der ganzen Flughafenplanung. Sie sind zudem seit 1999 die Basis einer bindenden Rechtsverordnung zu Siedlungs- und Höhenbeschränkungen in den umliegenden Gemeinden. Die Flughafenanwohner und ihre Gemeinden haben sich bei ihren Entscheidungen auf die Planung des Flughafens verlassen, sie können jetzt Vertrauensschutz einfordern. Sogar Kanzlerin Angela Merkel und Verkehrsminister Peter Ramsauer haben sich wiederholt für den Vertrauensschutz am Flughafen BER und damit für die Beibehaltung der alten Flugrouten ausgesprochen.
In ihrem Urteil zur Nachtflug-Klage vom 13. Oktober 2011 bestätigen die Richter, dass die Planfeststellungsbehörde davon ausgehen musste, dass die DFS „nicht an den
parallelen Abflugwegen festhalten, sondern divergierende Abflugwege planen würde (BVerwG 4 A 4001.10, Rn. 157).“ Für Hellriegel ist damit „in Stein gemeißelt“, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist. Dieser Fehler im Planfeststellungsbeschluss konnte vor Gericht zwar den Nachtflug nicht verhindern. Denn die Veränderungen, die sich durch die neuen Flugrouten ergeben, haben nach Ansicht des Gerichts keinen Einfluss darauf, ob nachts geflogen werden darf, oder nicht. Im Falle der Hellriegel-Klage geht es aber grundsätzlich um den Standort des Flughafens und ganz konkret um die Betroffenheit Einzelner, die sich mit einer Verlagerung der Flugrouten sehr wohl verändert.
Wird der Hauptantrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses abgelehnt, soll ein Hilfsantrag greifen: Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2006 ist ausgeführt, dass eine Änderung der Flugrouten zu einem (Teil-)Widerruf des genehmigten Flugregimes führen kann (BVerwG 4 A 1075.04, Rn. 356). Konkret kann dies bedeuten, so Hellriegel, dass der unabhängige Betrieb beider Bahnen untersagt, und damit eine Rückkehr zu den geraden Flugrouten ermöglicht werden kann.
Rechtsanwalt Hellriegel prüft für den Bürgerverein Leben in Zeuthen derzeit außerdem eine Klage gegen die Flugrouten. Die Festlegung der Flugrouten durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung vom Januar dieses Jahres ist nach Ansicht Hellriegels schon allein deshalb angreifbar, weil der Vertrauensschutz in der Abwägung mit keinem Wort berücksichtigt worden ist.
Martin Henkel aus Zeuthen: „Wir erwarten mit Spannung die mündliche Verhandlung der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht, die für den 3. oder den 4. Juli angesetzt ist. Sollte der Flughafen zum abhängigen Betrieb beider Bahnen gezwungen werden, hätte dies Auswirkungen, die weit über den Verlauf der Flugrouten hinausgehen. Dann wären auch die Drehkreuzphantasien der Flughafenplaner erledigt und der BER müsste so in Betrieb gehen, wie er geplant und genehmigt wurde: Als mittelgroßer Flughafen für den regionalen Bedarf von Berlin und Brandenburg.“
Sonntag, 19. Februar 2012
Donnerstag, 26. Januar 2012
Abflugrouten verschonen uns weitgehend
Die folgenden Grafiken zeigen die Abflugrouten zum Start des
Flughafen BER Richtung Westen
Flughafen BER Richtung Westen
Quelle: RBB |
Quelle: DFS |
Pressemitteilung des Bündnis Berlin Brandenburg zur Flugroutenentscheidung
Bündnis Berlin Brandenburg gegen neue Flugrouten
PRESSEMITTEILUNG
zu den vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung heute
bekannt gegebenen BER-Flugrouten
PRESSEMITTEILUNG
zu den vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung heute
bekannt gegebenen BER-Flugrouten
- Deutliche Verbesserung gegenüber den Flugrouten von September 2010
- Trotzdem viel zu viele Fluglärmbetroffene
- Protest und politische Aktivitäten gehen weiter
Potsdam, 26. Januar 2012.
Gegenüber den Flugroutenplanungen vom 6. September 2010, die in der Region Berlin Brandenburg einen Proteststurm auslösten, stellen die endgültigen Flugrouten, die das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) heute bekannt gegeben hat, eine eindeutige Verbesserung dar.
Die Gebiete Lichtenrade, Mahlow Nord, Potsdam, Wannsee, Nikolassee, Spandau und Zeuthen haben gegenüber den Planungen von 2010 nach unseren Berechnungen pro Tag um rund 170 Flüge weniger zu erwarten und werden nur noch relativ geringem Fluglärm ausgesetzt sein. In den Gebieten Lichterfelde, Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow hat sich die tägliche Überflug-Anzahl gegenüber den 2010er-Planungen um 125 reduziert, rund 45 Flugzeuge werden dort allerdings weiterhin dicht besiedelten Wohngebiete überqueren. Diese 45 Flugzeuge werden sich infolge der Freigabe bei 1.500 Metern Höhe jedoch über einen relativ breiten Korridor von rund 15 Kilometern auffächern bzw. verteilen, so dass es voraussichtlich auch hier nicht zu punktuellen Belastungen kommen wird.
Trotz der unbestreitbaren Verbesserungen bleiben durch den BER Schönefeld viel zu viele Menschen von Fluglärm betroffen. Insbesondere die Gemeinden Blankenfelde und Rangsdorf sowie die Müggelsee-Region und Erkner werden unzumutbaren Belastungen ausgesetzt. Das haben aber weder die Deutsche Flugsicherung (DFS) noch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zu verantworten. Schuld daran ist der falsche, stadtnahe Standort. Schuld daran sind – wenn man so will – daher der frühere Regierende Bürgermeister Diepgen, der frühere Ministerpräsident Stolpe und der frühere Bundesverkehrsminister Wissman. Sie haben Schönefeld durchgesetzt und Berlin Brandenburg einen Flughafen hinterlassen, der keine Akzeptanz finden und die Region dauerhaft belasten wird. Die DFS und das BAF haben getan, was unter den gegebenen Umständen getan werden konnte. Sie haben Vorschläge der betroffenen Bürgerinnen und Bürger aufgegriffen, soweit der Standort Schönefeld es hergegeben hat. Dass dennoch unzumutbare Lärmbelastungen bleiben, ist der unverantwortlichen Standortwahl und den Täuschungen des Brandenburger Verkehrsministeriums im Genehmigungsverfahren geschuldet.
Von aller größter Wichtigkeit ist es daher, dass die Kapazität des BER Schönefeld beschränkt bleibt. Insbesondere darf dort niemals eine dritte Startbahn errichtet werden. Sie würde dazu führen, dass selbst die erreichten Verbesserungen gegenüber den 2010er-Planungen sofort Makulatur wären und die Region endgültig mit einer vollständigen Verlärmung konfrontiert wäre. Auch Gebiete, die jetzt mit einigermaßen akzeptablen Lösungen davon gekommen sind, wären dann wieder enormen gesundheitsschädlichen Emissionen ausgesetzt.
Das Bündnis Berlin Brandenburg wird seine Aktivitäten daher in Zukunft insbesondere auf die Verhinderung einer dritten Startbahn richten. Für Februar 2012 sind diesbezüglich konkrete Maßnahmen geplant.
Außerdem wird das Bündnis Berlin Brandenburg weiterhin die Klage der Bürgerinitiativen Potsdam, Zeuthen und Lichtenrade vor dem Bundesverwaltungsgericht unterstützen. Mit dieser Klage soll geklärt werden, ob die Täuschungen des Infrastrukturministeriums Brandenburg (MIL) bei der Genehmigung des BER tatsächlich hingenommen werden müssen oder sie nicht doch Konsequenzen für den Flugbetrieb haben. Das Klagebegehren richtet sich daher weiterhin auf die Anordnung der alten, der Planfeststellung zugrunden liegenden Flugrouten. Diese würden deutlich weniger Menschen verlärmen als die heute vom BAF bekannt gegebenen amtlichen Routen.
An dem Klagebegehren muss und wird das Bündnis Berlin Brandenburg daher sowohl im Lärmschutzinteresse als auch aus rechtsstaatlichen Gründen festhalten.
Markus Peichl
Sprecher des Bündnisses Berlin Brandenburg gegen neue Flugrouten.
Dienstag, 10. Januar 2012
Informationsveranstaltung zum Stand der Klagen erst im Februar
Wir müssen leider unsere geplante Informationsveranstaltung zu den Klagen verschieben, da es noch keine Urteilsbegründung des BVWG in Sachen "Nachtflug" gibt. Die Urteilsbegründung wird voraussichtlich Ende Januar oder Anfang Februar vorliegen. Deshalb werden wir den Info-Abend vom 11.1.2012 auf Mitte Februar 2012 verschieben. Den genauen Termin und den Ort teilen wir noch mit.
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